Flugausfall: Was Sie tun sollten und an wen Sie sich wenden müssen

Flugausfall: Was Sie tun sollten und an wen Sie sich wenden müssen

Es passiert leider immer wieder und ist ein Horrorszenario vor allem für Urlauber: Sie sitzen am Gate in Ihrem Heimatland oder am anderen Ende der Welt und warten vergeblich, an Bord gehen zu dürfen. Ist der Flug nur verspätet oder wird er annulliert? Gründe dafür, warum ein Flugzeug nicht abheben kann, gibt’s viele. In der Regel steht Ihnen zusätzlich zur Erstattung des Flugpreises eine finanzielle Entschädigung für den Flugausfall zu. Erfahren Sie hier mehr zum Thema.

Gründe für den Flugausfall

  • Einige Flughäfen im Stadtgebiet erteilen zu später Stunde keine Start- und Landeerlaubnis mehr. Ist das Flugzeug, mit dem Sie abheben sollen, so sehr verspätet, dass es keine Landeerlaubnis mehr bekommt, oder nur noch landen, aber nicht mehr mit Ihnen abheben darf, können Sie erst am nächsten Tag fliegen.
  • Unwetter, Hagel, vereiste Startbahn – schlechte Wetterverhältnisse machen der Fliegerei häufig einen Strich durch die Rechnung.
  • Auch aufgrund von Gefahren wie etwa einer Bombendrohung oder Personen auf dem Rollfeld, kann ein Flieger ausfallen.
  • Hat das Flugzeug einen Defekt, darf es nicht abheben und muss erst repariert werden. Findet sich keine Ersatzmaschine, fällt der Flug aus.
  • Überbuchungen kommen vor, denn Airlines vergeben mehr Plätze, als Reisende hineinpassen. Die Kalkulation geht meist auf, denn irgendjemand fliegt immer nicht mit – manchmal aber stehen mehr Passagiere am Check-in-Schalter als Plätze im Flugzeug vorhanden sind!

Entschädigung bei Flugausfall nach EU-Recht

Sie sind betroffen von einem Flugausfall? Bis zu 600 Euro Entschädigung einfordern – Flugrecht gilt laut der Europäischen Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 nämlich für alle Flugreisende im EU-Raum! Oft ist allerdings nicht direkt klar, ob der Flieger heute noch abhebt oder nicht. Sie sind also gezwungen zu warten, bis Klarheit herrscht. Die Airlines sind gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen kostenlos Essen und Getränke zur Verfügung zu stellen. Müssen Sie dringend eine E-Mail verschicken oder jemanden anrufen, müssen auch das ermöglicht werden. Zudem gilt für alle Flüge, die ausfallen oder erst am nächsten Tag stattfinden, dass Ihnen eine Hotelübernachtung bezahlt werden muss. Auch für den Transfer mit dem Taxi dorthin werden die Kosten übernommen.

Bei Flugausfall richtig reagieren

Um eine Entschädigung für den Flugausfall zu kassieren, müssen Sie aktiv handeln. Die Airlines werden Ihnen gewöhnlich nicht einfach Geld überweisen. Hilfreich sind in diesem Fall Internetseiten wie Flugrecht.de, die sich für eine Erfolgsprovision von etwa 25 Prozent für Ihre Fluggastrechte einsetzten, alles Nötige in die Wege leiten und im schlimmsten Fall für Sie vor Gericht ziehen.

Tipp: Bietet die Airline Ihnen nur einen Reisegutschein an, müssen Sie diesen nicht akzeptieren!

Erfragen Sie zunächst bei der Fluggesellschaft den genauen Grund dafür, warum der Flug ausgefallen ist oder sich massiv verspätet. Laut eines Gerichtsurteils muss sogar ein „außergewöhnlicher Grund“ wie ein Streik benannt werden. Allerdings muss die Fluggesellschaft in einem solchen Fall keine Entschädigungszahlung leisten, sondern Ihnen nur einen Ersatzflug anbieten. Gleiches gilt, wenn Sie als Reisender mehr als 14 Tage im Voraus über die Flugannullierung informiert wurden.

Fotoquelle: Pixabay, 1756964, Panameranna

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