So klappt der Urlaub mit der Patchwork-Familie reibungslos

Berlin – Wenn Patchwork-Familien in den Urlaub fliegen wollen, gibt es ein Hindernis: Nicht nur Vater und Mutter haben oft unterschiedliche Nachnamen – sondern manchmal auch die Kinder. Wer dann nicht alle notwendigen Dokumente bei der Einreise vorweisen kann, bekommt schnell Probleme.

Die wichtigsten Fragen und Antworten: Was müssen Patchwork-Familien beachten?

Ob am Flughafen oder beim Grenzübertritt mit dem Auto – die unterschiedlichen Namen von Eltern und Kindern sind das Problem. «Grenzpolizisten können nicht zuordnen, ob die Kinder wirklich zu den Eltern gehören», sagt Eva Becker, Anwältin für Familienrecht in Berlin. Wenn Eltern sich und die Kinder dann nicht richtig ausweisen können, kann die Grenzschutzbehörde die Einreise und sogar Ausreise aus Deutschland verweigern. Denn schnell steht der Verdacht der Kindesentführung im Raum. Daher werden sogar bei Flügen innerhalb Deutschlands bestimmte Papiere benötigt.

Bei der Urlaubsbuchung an sich gibt es aber in der Regel keine Probleme. «In den Buchungssystemen von Reiseveranstaltern können Familienmitglieder mit unterschiedlichen Namen geführt werden», sagt Susanne Wohlgemuth vom Reiseveranstalter FTI Touristik. Dazu sind nur die Ausweisdaten mit Altersangabe aller Mitreisenden nötig.

Wo erfährt man, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind?

Welche Ausweispapiere und zusätzlichen Dokumente Patchwork-Familien brauchen, hängt vom Zielland ab. «Einige Länder haben eher lockere, andere sehr spezielle Einreisereglungen», sagt Iris Lohmüller vom Visa Dienst Bonn. Darüber sollten sich Familien schon weit im Voraus informieren, damit die Papiere bei Reisebeginn auch alle da sind. Möglich ist das unter anderem bei Visadiensten sowie den Konsulaten und Botschaften des jeweiligen Landes in Deutschland.

Auch der Reiseveranstalter oder das Reisebüro haben eine Informationspflicht, sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Die jeweiligen Papiere sollten möglichst im Original vorliegen. Es gibt zwar die Möglichkeit, vorläufige Ausweisdokumente bei der Bundespolizei am Flughafen zu bekommen – doch die werden nicht immer anerkannt. «Manche Fluggesellschaft verweigert die Beförderung trotz der Ersatzpapiere», sagt Degott.

Welche Dokumente braucht man, und wo bekommt man sie her?

Für Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands sollten Eltern immer eine Vollmacht des anderen Elternteils dabeihaben. «Es reicht, selbst ein Schreiben aufzusetzen», sagt Becker. Es braucht Angaben zur Reisezeit, die Adresse vom Urlaubsort, den Namen des Kindes und natürlich die Unterschrift des anderen Elternteils. «Wichtig ist auch, immer eine Kopie vom Personalausweis des anderen dabeizuhaben», sagt Becker. Außerdem wird oft eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde von Kindern verlangt. Die gibt es im Standesamt gegen eine Verwaltungsgebühr.

Für Reisen ins Ausland kommt zur Vollmacht noch die ärztliche Vorsorgevollmacht hinzu. «Die ist wichtig, wenn im Urlaub akut etwas Medizinisches entschieden werden muss», sagt Becker. Auch sie kann selbst geschrieben werden. Und nicht zu vergessen: Neben den Ausweispapieren verlangen manche Länder noch weitere Dokumente wie unter anderem ein Visum.

Ab welchem Alter brauchen Kinder Ausweispapiere?

Auch Kinder und sogar Neugeborene müssen sich ausweisen können. Personalausweise und Kinderreisepässe gibt es daher bereits ab null Jahren. Für unter 16-Jährige wird dafür das Einverständnis beider Erziehungsberechtigen benötigt. Wenn nur ein Elternteil ihn beantragt, ist trotzdem die Vollmacht des anderen notwendig. Auch wenn sich das Äußere von Säuglingen und Kleinkinder im Wachstum schnell ändert: Ein aktuelles Foto ist für die Ausweispapiere Pflicht. Gibt es Länder die besonders streng sind?

In einigen Ländern sind die Einreisebestimmungen für Patchwork-Familien strenger als anderswo. Südafrika gehört dazu: Das Land hat noch immer ein großes Problem mit Menschenhandel. Damit Kindesentführungen nicht einfach übersehen werden, verlangt Südafrika von Minderjährigen unter 18 Jahren neben einem Reisepass noch die beglaubigte Geburtsurkunde und das Einverständnis des anderen Elternteils als eidesstattliche Erklärung.

Sie muss durch die südafrikanische Botschaft, das Generalkonsulat, durch einen Notar oder von einer Behörde beglaubigt werden. «Die Erklärung darf bei der Einreise nach Südafrika nicht älter als vier Monate sein», sagt Theresa Bay-Müller, Leiterin von South African Tourism Europa. Bei Adoptivkindern ist zusätzlich die Adoptionsurkunde notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht wird der jeweilige Gerichtsbeschluss über die Vormundschaft verlangt.

Fotocredits: Leander Baerenz
(dpa/tmn)

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