Souvenirs – diese Zollregeln sollten Sie beachten

Wer außerhalb der EU Urlaub macht, der kann in Sachen Souvenirs kräftig vom gut stehenden Dollar profitieren. Neben den Aufmerksamkeiten für die Lieben zuhause, laden günstige Produkte aber auch zum Shoppen für sich selber ein. Dumm nur, dass der Zoll genau hier einen Riegel vorschiebt. Laut Gesetz dürfen Urlauber nur Waren im Wert von 175 Euro abgabefrei nach Deutschland einführen. Alles, was diesen Wert überschreitet muss an der Grenze deklariert werden. Um hier unnötigem Ärger aus dem Weg zu gehen, und welche Bestimmungen für EU-Länder und Nicht-EU-Länder gelten, sollten Sie die Zollregelungen für Privatpersonen genau kennen.

Souvenirs – diese Zollregeln sollten Sie beachten

Auslandswaren – wie viel darf mitgebracht werden?

Was das Mitbringen von ausländischen Waren betrifft, sind die Regelungen des Zolls je nach Warengruppe unterschiedlich. Die folgenden Angaben sind Maximal-Angaben.

Tabakwaren – EU-Land
Zigaretten: 800 / Zigarillos: 400 / Zigarren: 200 / Rauchtabak: 1 Kg

Tabakwaren – Nicht-EU-Land
Zigaretten: 200 / oder Zigarillos: 100 / oder Zigarren: 50 / oder Rauchtabak: 250g – oder die Zusammenstellung wird anteilig vorgenommen

Alkohol – EU-Land
Spirituosen: 10 Liter / Alkopops: 10 Liter / Zwischenerzeugnisse: 20 Liter / Wein: 90 Liter / Bier: 110 Liter
Hinweis: Sollten Sie aber tatsächlich so große Mengen an alkoholischen Getränken einführen, wird der Zoll sicherlich davon ausgehen, dass Sie ein Spirituosengeschäft betreiben.

Alkohol – Nicht-EU-Land
Spirituosen (mehr als 22% vol.): 1 Liter / Spirituosen (bis zu 22% vol.): 2 Liter / Weine: 2 Liter

Kaffee – EU-Land
Max. 10 Kg

Kaffee – Nicht-EU-Land
Max. 500g Röstkaffee / oder 200g Pulver-Kaffee

Parfüm – Nicht-EU-Land
Max. 50g Parfüm / max. 0,25 Liter Eau de Toilette

Fisch – Nicht-EU-Land
Max. 1 Kg Fischprodukte

Elektro-Artikel aus dem Ausland

Wer darauf hofft, in Nicht-EU-Ländern das große Schnäppchen mit einem Laptop oder einem Smartphone zu machen, wird ebenfalls enttäuscht. Auch hier gilt die 175-Euro-Marke. Auf Waren bis zu einem Wert von 350 Euro stehen Abgaben in Höhe von 13,5 Prozent. Auf alle Artikel, die diesen Wert übersteigen, kommen dann noch weitere Zollabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer. Dadurch lohnt es sich in den meisten Fällen nicht mehr, hochwertige Elektro-Artikel im Ausland zu kaufen.

Einfuhr gefälschter Markenartikel

Eine Brille von Gucci und endlich eine Rolex am Arm – wer am fremden Stränden oder im Ausland generell gefälschte Markenprodukte zum Schnäppchenpreis einkauft und diese dann auch noch in Heimatland einführt, macht sich strafbar. Sollte der Schwindel auffliegen, droht Ihnen eine Geldstrafe.

Einfuhr illegaler Substanzen

Es versteht sich eigentlich von selbst, aber es sei dennoch gesagt, dass die Einfuhr von nicht zugelassenen Medikamenten oder diversen Drogen, von Kokain bis Ecstasy, nicht nur illegal ist, sondern auch hart bestraft wird. Wer sich im Ausland, ob gezwungen oder freiwillig, als Drogenkurier anheuern lässt, der sollte spätestens am Flughafen zur Polizei. Andernfalls drohen nicht nur Geldstraßen, sondern mitunter auch Freiheitsstrafen.

Einfuhr von Waffen

Die Ein- und Ausfuhr von Munition und Waffen ist im deutschen Waffenrecht streng reglementiert.
So dürfen Schusswaffen jeglicher Art nicht von Privatpersonen nach Deutschland eingeführt werden. Gleiches gilt auch für Einzelteile von Schusswaffen. Hinzu kommen auch noch diverse anderen Messerarten, Schlagringe und anderen Waffen.
Lediglich erlaubt sind folgende Gegenstände: Macheten, Samurai-Schwerter, Bajonette, Degen, Dolche und Schlagstöcke.

Einfuhr von Pflanzen und Tieren

Alle geschützten Tier- und Pflanzenarten, die unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen stehen, dürfen nicht von Land zu Land transportiert werden. Das gilt auch für Artikel, die zum Beispiel aus dem Leder dieser Tiere hergestellt sind. Wer trotzdem nicht auf die Einfuhr von Tieren oder Pflanzen verzichten kann, sollte sich also vorher genau informieren – ansonsten drohen Strafen.
Auch Jagdtrophäen unterstehen strengen Richtlinien. Neben dem Tierseuchengesetzt, stehen hier noch artenschutzrechtliche Bestimmungen. Außerdem ist generell eine Einfuhrgenehmigung, teilweise zusätzlich auch eine Ausfuhrgenehmigung, notwendig.

Einfuhr von Lebensmitteln

Wer auf landestypische Spezialitäten nicht verzichten kann, sollte sich auch hier im Vorfeld genau informieren, was erlaubt ist und was nicht. Milchprodukte, Wurst und Fleisch stehen, sofern sie aus einem Nicht-EG-Land eingeführt werden, unter strengen Kontrollen. Das soll verhindern, dass Krankheitserreger und Seuchen eingeschleppt werden. Andere Lebensmittel, die in einer verschlossenen Verpackung stecken, wie Beispielsweise Kekse, Bonbons oder Schokolade, können dagegen ohne Probleme mitgebracht werden.

Souvenirs aus dem Urlaubsland

Es gibt viel zu beachten, wenn Sie sich nicht strafbar machen wollen. Wer also unbedingt ein Souvenir für sich oder seine Lieben mitbringen möchte, der sollte nicht zu viel und nur gängige Waren einführen. So kann in der Regel weder bei der Ein- noch bei der Ausreise etwas schief gehen. Wer auf dennoch größere Mengen oder bestimmte, streng regulierte Waren mitbringen muss, der sollte sich vorher beim Zoll genau über die jeweiligen Bestimmungen und Gesetze informieren.

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