Bußgelder europaweit vollstreckbar

Wer ein ausländisches "Knöllchen" in seinem Briefkasten vorfindet, sollte dieses nicht einfach wegwerfen, raten Experten. Bußgelder können nämlich EU-weit vollstreckt werden. Möglich ist dies, seit Deutschland 2010 einen EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen in nationales Recht umgesetzt hat. Inzwischen wenden 27 EU-Länder den Rahmenbeschluss an.

"Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden", berichten die Rechtsexperten des Versicherers ARAG. Da die Bußgelder im Ausland oft wesentlich höher ausfallen als in Deutschland, könne dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein. Zudem würden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet. Lautete der Bußgeldbescheid also zum Beispiel nur auf 40 Euro, kann er trotzdem in Deutschland vollstreckt werden, wenn Verfahrenskosten von 30 Euro dazukommen.

Fotocredits: manfredrichter / pixabay.com
Quelle: GLP mid

(dpa)