Der neue Reisepass für Kinder

Der neue Reisepass für Kinder, Foto: TegernseerStimme.de

Wenn man verreisen möchte, muss man auf viele Dinge achten, vorallem aber auf den Reisepass, denn ohne ihn ist eine Reise ins Ausland nicht möglich. Nachdem Reisepass und Personalausweis in der EU vereinheitlicht wurden, folgte nun auch der Kinderreisepass.

Zunächst sei zu erwähnen, dass die alten Reisepässe ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum behalten. Wer also noch einen alten Kinderreisepass besitzt, kann diesen auch weiterhin nutzen. Sollte das Kind im Reisepass der Eltern eingetragen sein, so hat diese Eintragung bereits seine Gültigkeit verloren. Wer aber einen neuen Kinderreisepass beantragen muss, für den gibt es seit dem 26. Juni 2012 einige Neuerungen zu beachten:

Gültigkeit des Kinderreisepasses

Der Kinderreisepass wir ausgestellt für Kinder bis zum 13. Lebensjahr. Wichtig dabei ist, dass der Pass maximal 6 Jahre gültig ist. Eine Verlängerung kann zusammen mit einem neuen Passbild innerhalb des ursprünglichen Gültigkeitszeitraums beantragt werden. Wenn Sie es versäumen, die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen, dann ist ein Neuantrag erforderlich.

Passbild des Kindes

Selbstverständlich muss der Kinderreisepass mit einem Passbild des Kindes versehen werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Kind 10 Jahre alt oder noch ein Baby ist, ein Passbild muss sein. Hier ist auf eine Besonderheit zu achten: das Passbild muss biometriefähig sein. Solche Bilder werden auch u.a. in den neuen Personalausweisen benutzt. Jeder Fotograf wird sofort wissen, was Sie meinen, wenn Sie ein biometrisches Foto haben wollen. Es wird empfohlen, dass Passbild des Kindes alle drei bis vier Jahre austauschen zu lassen, denn so entgeht man einer Anzweiflung bei der Passkontrolle.

Kosten & Antragsdauer

Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses kostet 13 Euro. Für die Verlängerung bzw. den Austausch des Passbildes werden 6 Euro fällig. Hinzu kommen außerdem die Kosten für das Passbild. Im Normalfall dauert es etwa drei bis vier Wochen von der Antragsstellung bis zur Aushändigung des Passes.