Urteil: Ein Reiseveranstalter haftet nicht für den Fehler eines behandelnden Arztes auf einem Kreuzfahrtschiff, da der Arzt selbständig ist. Foto: Uli Deck Uli Deck

Urteil: Ein Reiseveranstalter haftet nicht für den Fehler eines behandelnden Arztes auf einem Kreuzfahrtschiff, da der Arzt selbständig ist. Foto: Uli Deck

Uli Deck

(dpa)
Kreuzfahrt: Veranstalter haftet nicht für Behandlungsfehler