Urteil: Ein Reiseveranstalter haftet nicht für den Fehler eines behandelnden Arztes auf einem Kreuzfahrtschiff, da der Arzt selbständig ist. Foto: Uli Deck
Uli Deck
(dpa)Urteil: Ein Reiseveranstalter haftet nicht für den Fehler eines behandelnden Arztes auf einem Kreuzfahrtschiff, da der Arzt selbständig ist. Foto: Uli Deck
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(dpa)