Kulturstädte Europas

Unter dem Begriff „Europäische Kulturstädte“ ist eine Kulturinitiative der Europäischen Union zu verstehen, die im Jahre 1999 ins Leben gerufen wurde. Durch diese Initiative wird jährlich der Titel Kulturhauptstadt Europas an zwei bestimmte europäische Städte vergeben. An dieser Betitelung können sich auch Nicht-Mitgliedsstaaten der EU beteiligen. Europäische Kulturstädte zeichnen sich aus durch Reichtum, Vielfalt und Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa. Durch diese Initiative, die von der EU beschlossen wurde, sollen die europäischen Bürger auch ein besseres Verständnis füreinander bekommen. Ausgezeichnete Europäische Kulturstädte sind zum Beispiel seit 1988 West-Berlin für Deutschland, seit 1989 Paris für Frankreich und seit 1986 Florenz für Italien. Es gibt eine Reihe anderer ausgezeichneter Europäischer Kulturstädte und auch Kulturhauptstädte.

Wahl der Kulturhauptstadt

Die EU hat im Jahre 1985 die Entscheidung getroffen, bestimmte Städte jährlich als Europäische Kulturstädte zu betiteln. Durch diese Maßnahme werden besondere kulturelle Aspekte der jeweiligen Stadt oder Region in den Vordergrund gezogen und für die Öffentlichkeit erreichbar gemacht. Im Jahre 1999 wurde die Gemeinschaftsaktion „Kulturhauptstadt Europas“ von der EG ins Leben gerufen. Im Jahre der Betitelung finden in der jeweiligen Stadt bestimmte kulturelle Aktionen statt. Städte, die mit der Auszeichnung „Europäische Kulturstädte“ betitelt wurden, erhoffen sich mehr Aufmerksamkeit und mehr Besucher aus dem Ausland. Städte, die den Titel tragen, werden oft von Besuchern als besonders empfunden und daher auch als interessant angesehen.

Wer bestimmt die Titelvergabe?

Die EU hat für die Vergabe des Titels „Europäische Kulturstädte“ eine Liste mit Ländernamen vorgesehen. Aus dieser Liste wählt die EU dann ein Land aus, das entscheiden soll, welche Stadt den Titel tragen soll. Die jeweiligen Mitgliedsländer teilen dem Rat der EU mit, welche Städte den Titel bekommen sollen. Die Mittelung muss mindestens vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung der EU mitgeteilt werden. Die Jury der EU trifft dann die endgültige Entscheidung und erstellt einen Bericht über die in Frage kommenden Städte. Die Jury der EU setzt sich zusammen aus sieben Menschen hohen Ranges zusammen, die sich im Kulturbereich professionell auskennen.
Diese sieben Menschen treffen die Entscheidung, wer den Titel „Europäische Kulturstädte“ erhalten soll. Damit die neuen EU-Länder an der Veranstaltung möglichst schnell teilnehmen können, wurde 2009 die Betitelung „Europäische Kulturhauptstädte“ ins Leben gerufen. So wird eine Stadt aus den alten und eine aus den neuen Mitgliedsstaaten der EU erwählt. Für das Jahr 2019 ist geplant, wieder nur eine Europäische Hauptstadt für diese Betitelung auszuwählen. Die EU plant, dieses Verfahren zu ändern, so dass in Zukunft nur noch eine Stadt nominiert werden kann anstatt zweier. Bisher sind jedoch zwei Städte auswählbar, damit die Jury eine Auswahl treffen kann.

Die Qual der Wahl

Wer den Titel Europäische Kulturstädte tragen kann wird nach elf Evaluierungskriterien der EU bestimmt. Die Länder müssen nach diesen Kriterien ihre Bewerbungen gestalten. Diese Kriterien kann man sich im Informationsportal Kultur 2010 anschauen. Der Titel „Europäische Kulturstädte“ wird jährlich an zwei Städte vergeben, die sich durch Reichtum und Kultur auszeichnen. Städte mit diesem Titel sollen mehr Touristen und Urlauber anlocken und in Zukunft noch interessanter für die Menschen werden. Der Titel „Europäische Kulturstädte“ wird seit dem Jahre 1985 bereits vergeben.

Foto: Florian J. Ihler – Fotolia

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