Portal darf Haftung für falsche Angaben nicht ausschließen

München – Für falsche oder irreführende Angaben von Airlines oder Hotels darf ein Reiseportal im Internet nicht generell die Haftung ausschließen. Eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist unzulässig. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 29 U 2137/17).

Über die Entscheidung berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». Das vermittelnde Portal kann zu Schadenersatz verpflichtet sein. Das gilt etwa, wenn das Portal die Angaben eines Leistungsträgers wie Fluggesellschaft oder Hotel zwar eins zu eins wiedergibt, jedoch weiß, dass die Informationen falsch sind.

Fotocredits: Matthias Balk
(dpa/tmn)

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