Bei schlechter Witterung zu landen, kann riskant sein. Ist eine Landung gar nicht möglich, muss die Airline das nachweisen. Andernfalls steht Passagieren ein Ausgleich zu. Foto: Dan Levine Dan Levine

Bei schlechter Witterung zu landen, kann riskant sein. Ist eine Landung gar nicht möglich, muss die Airline das nachweisen. Andernfalls steht Passagieren ein Ausgleich zu. Foto: Dan Levine

Dan Levine

(dpa)
Rutschige Landebahn rechtfertigt keine Annullierung