Wer wegen Krankheit eine Ferienwohnung storniert, darf auf Leistungen der Reiserücktrittsversicherung hoffen – auch wenn die Vergütung durch ein Punktesystem erfolgt. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Jens Büttner
(dpa)Wer wegen Krankheit eine Ferienwohnung storniert, darf auf Leistungen der Reiserücktrittsversicherung hoffen – auch wenn die Vergütung durch ein Punktesystem erfolgt. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
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